Der Beschluss eröffnet Förderungsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen sowie von Haupt- und Ehrenamtlichen, die in der Arbeit mit Flüchtlingen tätig sind. Geplant ist, unter dem Namen „Flüchtlingskirche“ in Räumen einer noch zu bestimmenden Kirche in Berlin einen Ort für die Beratung und für Begegnungen von und mit Flüchtlingen zu schaffen. Das Team der Flüchtlingskirche soll auch Ansprechpartner in Flüchtlingsfragen für die gesamte Landeskirche sein. Träger der Flüchtlingskirche wird der Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte in Zusammenarbeit mit der Landeskirche werden. Eine mobile Beratung mit zwei Mitarbeitenden wird das dezentrale Engagement von Kirchengemeinden, ehrenamtlichen Initiativen und Kirchenkreisen für Flüchtlinge in Brandenburg und in der schlesischen Oberlausitz begleiten und unterstützen. Für die Seelsorge in den Abschiebungshafteinrichtungen Berlin, Eisenhüttenstadt und im Flughafengewahrsam wird zudem eine halbe Pfarrstelle geschaffen. Eine interaktive Internetseite soll Informationen bündeln und vernetzen. Da die Mittel des EKBO-Flüchtlingshilfefonds für die Umsetzung der Rahmenkonzeption allein nicht ausreichen, soll eine Fachkraft für Fundraising und für die Einwerbung von Drittmitteln auf Honorarbasis verpflichtet werden.
Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen können formlos Mittel aus dem EKBO-Flüchtlingshilfefonds beantragen. Anträge zu Sach-, Honorar- oder Integrationshilfen sollen über die Superintendenturen an den Finanzausschuss des Beirats Migration und Integration des Berliner Missionswerks zu Händen von <link>Manuela Pagano im Evangelischen Zentrum gestellt werden.
Zum Herunterladen:
<link file:2069>Flüchtlingskirche in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Konzept, PDF)
<link file:372>Rahmenkonzeption Flüchtlingsarbeit (PDF)
<link file:373>Richtlinie für die Mittelvergabe aus dem Flüchtlingsfonds (PDF)
<link file:375>Konzeption mobile Beratung (PDF)
<link file:361>Projektantrag (PDF)