Die Behörden hatten vor einigen Tagen angeordnet, dass Teile des Projektes im Westjordanland nahe Bethlehem abgerissen werden sollen. Der förmliche Widerspruch gegen den Abriss wurde von der Besatzungsverwaltung zurückgewiesen. Nach einem Einspruch des Rechtsanwalts des Projekts verbot der Oberste Gerichtshof den Streitkräften Israels, bis zu einer Entscheidung des Gerichts eine Räumung des Geländes. Die Armee hat nun 60 Tage Zeit, gegen die Anordnung Einspruch einzulegen.
Bischof Schindehütte hatte gemeinsam mit anderen Kirchenvertretern bei der israelischen Botschaft in Berlin protestiert und eine Aufhebung der Anordnung gefordert. Der Staat Israel müsse auch als Besatzungsmacht internationales Recht anerkennen und umsetzen, so Schindehütte. „Über das geschriebene Recht hinaus muss aber auch die Menschlichkeit ein Maßstab bleiben – und dies kann nicht nur für die berechtigten Sicherheitsinteressen der israelischen Bevölkerung und den Schutz jüdischer Siedler beansprucht werden“, erklärte der EKD-Auslandsbischof.
Gegen den Räumungsbefehl hatte auch das Auswärtige Amt protestiert und sich über die Deutsche Botschaft an die israelischen Behörden gewandt.
„Zelt der Völker“ ist ein von der christlichen Familie Nasser initiiertes Projekt nahe Bethlehem. Der Weinberg der Familie Nasser ist von drei jüdischen Siedlungen umgeben. Seit 1991 gab es immer Versuche der israelischen Behörden, das Gelände zu enteignen, sowie wiederholt Übergriffe durch israelische Siedler. Die Familie Nassar hat sich entschlossen, den Kampf um ihr Eigentum mit dem Aufbau eines Friedensprojektes zu verbinden. Auf Dahers Weinberg finden internationale Jugendbegegnungen statt. Im Februar dieses Jahres wurde eine für die Region zukunftsweisende Solarenergieanlage installiert. Geplant ist, in Zusammenarbeit mit der Organisation „Grünhelme“ Lehrwerkstätten einzurichten.
EKD/EMW, 03.06.2010